Ummeldung

Meldepflicht bei Monteurzimmern

Das An- und Abmelden beim Einwohnermeldeamt ist Pflicht!

Wer eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland bezieht, muss sich beim jeweiligen Einwohnermeldeamt anmelden. Für die Anmeldung haben Sie zwei Wochen Zeit.

Ist das Erscheinen beim Einwohnermeldeamt notwendig?

Leider ist es bisher aus datenschutztechnischen Gründen noch nicht möglich, das Meldeformular per E-Mail an ein Einwohnermeldeamt zu übersenden.

Hauptwohnsitz

Bewohnen Sie mehrere Wohnungen, müssen Sie einen Hauptwohnsitz festlegen. In der Regel ist dies der Ort, an dem Sie die meiste Zeit verbringen. Ausnahme: Sie leben in einer Familie. In diesem Fall ist immer der Familienwohnsitz der Hauptwohnsitz.

Zeit zum Ummelden

Bei einem Umzug in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands muss die Anmeldung am neuen Wohnort spätestens zwei Wochen nach Umzug erfolgen. Im schlimmsten Fall können verspätete Anmeldungen mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.

Anmeldung durch Dritte

Sie können sich für die Anmeldung auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie die oben erwähnten Unterlagen.

Das Anmeldeformular müssen Sie eigenhändig unterschreiben. Der Meldepflichtige kann sich also nicht für die Meldung selbst, sondern nur für die Einreichung des Meldescheines vertreten lassen. Bei einer anzumeldenden Familie reicht es, wenn ein Familienoberhaupt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt übernimmt.

Verfügbarkeit prüfen

So einfach können Sie  buchen:

Deutsche Immobilien & Monteurzimmer GmbH
Grünauer Str. 6
40789 Monheim

kontakt@dim-gmbh.immo

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