WLAN

Nutzungsvereinbarung des WLANs

Die Nutzung des hausinternen Internetzugangs über WLAN

1 . Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung

Der Inhaber (wir) gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes die Mitbenutzung des  Internetzugangs über WLAN . Die Mitbenutzung ist jederzeit widerruflich und wird als unentgeltliche Serviceleistung  gewährt. Dem Mieter ist es nicht erlaubt, Dritten die Nutzung des Internetnetzwerks zu gestatten. Der Betrieb des WLANs  kann durch den Inhaber jederzeit ganz, teilweise oder zeitweise eingestellt werden. Weitere Mitbenutzer können durch ihn zugelassen werden. Der Inhaber kann den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise beschränken oder ausschließen. Nach eigenem Ermessen und jederzeit kann der Inhaber den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2 . Hinweise zu Gefahren der Nutzung des Internetnetzwerks

Wir weisen unsere Mieter darauf hin, dass der unter Nutzung des Internetnetzwerk hergestellte Datenverkehr unter Umständen unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das Internetnetzwerk ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schädliche Software (Viren, Trojaner, Würmer oder Ähnliches) enthalten. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass schädliche Software bei der Nutzung des Internetnetzwerk auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internetnetzwerks erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters.

3 . Zugangsdaten

Der Inhaber behält sich das Recht vor, jederzeit Zugangsdaten ändern zu dürfen. Alle zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, Zeichenkombinationen) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben wer den. Der Mieter ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Der Mieter verpflichtet sich, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. Für die zur Verfügung gestellte Internetnetzwerk übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich insbesondere: das Internetnetzwerk weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;  die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;  keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;  und das Internetnetzwerk nicht zur Versendung von Massen – Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.