Hausordnung

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten und gilt für alle Bewohner. Ohne eine gewisse Ordnung ist ein harmonisches Zusammenleben nicht möglich. Alle Bewohner werden sich nur dann wohlfühlen, wenn gegenseitige Rücksichtnahme geübt wird.

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1. Lärm
  • Jeder Bewohner ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Unterkunft und auf dem Grundstück unterbleibt.
  • Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie zwischen 22:00 und 6:00 Uhr geboten.
  • Radios, Fernseher und andere Geräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Mitbewohner rechtzeitig informiert werden.
  • Das Spielen von Instrumenten ist während der Ruhezeiten (13:00 bis 15:00 Uhr und 19:00 bis 8:00 Uhr) untersagt. Außerhalb dieser Zeiten ist Musizieren auf zwei Stunden täglich begrenzt.
2. Sicherheit
  • Haustüren und Kellereingänge sind zwischen 22:00 und 6:00 Uhr geschlossen zu halten.
  • Fluchtwege wie Treppen und Flure müssen stets freigehalten werden. Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle dürfen abgestellt werden, sofern sie niemanden behindern.
  • Das Grillen mit Holzkohle ist auf Balkonen untersagt. Dafür steht eine ausgewiesene Grillfläche zur Verfügung.
  • Das Lagern von feuergefährlichen oder geruchsintensiven Stoffen im Keller oder Speicher ist verboten.
  • Bei Gas- oder Wasserlecks sind umgehend das zuständige Versorgungsunternehmen und der Vermieter zu informieren.
  • Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen zu verschließen.
3. Kinder
  • Kinderspiel ist auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder sich nicht in Kellern oder Tiefgaragen aufhalten.
  • Das Aufstellen von Zelten und Planschbecken im Hof ist erlaubt, sofern keine Mitbewohner gestört oder Anlagen beschädigt werden.
  • Die Sauberhaltung der Spielbereiche obliegt den Eltern und Kindern. Spielzeug muss nach Gebrauch aufgeräumt werden.
  • Spielplätze dürfen auch von Freunden der Hausbewohner genutzt werden.
4. Reinigung
  • Haus und Grundstück sind sauber zu halten. Ein Reinigungsplan regelt die abwechselnde Reinigung durch die Bewohner.
  • Müll ist ordnungsgemäß zu trennen und in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Sondermüll und Sperrgut sind gesondert zu entsorgen.
  • Blumenkästen und -bretter müssen sicher angebracht werden. Beim Gießen ist darauf zu achten, dass kein Wasser auf andere Balkone oder Fenster tropft.
  • Die Wohnung ist regelmäßig und angemessen zu lüften. Das Treppenhaus darf nicht zur Entlüftung genutzt werden.
5. Haustiere
  • Haustiere dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in Gemeinschaftsbereichen aufhalten. Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen.
  • Haustiere sind von Spielplätzen fernzuhalten.
6. Fahrzeuge
  • Das Abstellen motorisierter Fahrzeuge auf Hof, Gehwegen oder Grünflächen ist verboten.
  • Fahrzeuge dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch repariert werden.
  • Beim Befahren von Zufahrten und Parkplätzen ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
  • Fahrräder sind ausschließlich in den vorgesehenen Bereichen oder im Fahrradkeller abzustellen.