Meldepflicht bei Monteurzimmern
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1. Ist das Erscheinen beim Einwohnermeldeamt notwendig?
Leider ist es bisher aus datenschutztechnischen Gründen noch nicht möglich, das Meldeformular per E-Mail an ein Einwohnermeldeamt zu übersenden.
2. Orte und Unterlagen
3. Hauptwohnsitz
Bewohnen Sie mehrere Wohnungen, müssen Sie einen Hauptwohnsitz festlegen. In der Regel ist dies der Ort, an dem Sie die meiste Zeit verbringen. Ausnahme: Sie leben in einer Familie. In diesem Fall ist immer der Familienwohnsitz der Hauptwohnsitz.
4. Zeit zum Ummelden
Bei einem Umzug in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands muss die Anmeldung am neuen Wohnort spätestens zwei Wochen nach Umzug erfolgen. Im schlimmsten Fall können verspätete Anmeldungen mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.
5.Anmeldung durch Dritte
Sie können sich für die Anmeldung auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie die oben erwähnten Unterlagen.
Das Anmeldeformular müssen Sie eigenhändig unterschreiben. Der Meldepflichtige kann sich also nicht für die Meldung selbst, sondern nur für die Einreichung des Meldescheines vertreten lassen. Bei einer anzumeldenden Familie reicht es, wenn ein Familienoberhaupt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt übernimmt.